Mieterstrommodell: So geht’s!
Mit Hilfe des Erneuerbaren Energien Gesetzes (kurz: EEG), hat der Gesetzgeber das Mieterstrommodell geregelt. Damit wurden längst fällige Möglichkeiten geschaffen, auch Mietern die Nutzung von erneuerbaren Energien dezentral zur Verfügung stellen zu können. Verstehen Sie die Struktur des Mieterstrommodells und warum es sich wirklich lohnt.
Welche Gebäude eignen sich für Mieterstrom?
Das Mieterstrommodell eignet sich für Mehrfamilienhäuser ab ca. 15 Wohneinheiten. Das Mieterstrommodell ist besonders bei Neubauten sinnvoll, kann aber auch auf Bestandsgebäude und bei Sanierungen angewendet werden. Wenn das Dach saniert wird oder die Heizung erneuert werden muss, können zusätzlich Synergien geschaffen werden und eine höhere Wirtschaftlichkeit erzielt werden.
EEG 2021 bringt Veränderungen
Im Zuge der EEG-Revision 2021 hat sich dieses Berechnungsmodell seit dem 1. Januar 2021 geändert. Das EEG sieht nun einen Mieterstromzuschlag vor, der proportional zur Vergütung der Photovoltaikanlage auf Basis der sogenannten Atemhöchstgrenze angepasst wird. Ab dem 1. Januar 2021 sieht das Gesetz folgende zusätzliche Stromkosten für Mieter vor: ≤ 10 kW: 3,79 ct/kWh, ≤ 40 kW: 3,52 ct/kWh, ≤ 750 kW: ct/kWh.
Daher hat der Gesetzgeber die Obergrenze des EEG-geförderten Mieterstromprojekts des EEG 2021 von 100 Kilowatt auf 750 Kilowatt angehoben. Die Obergrenze einer einzelnen Photovoltaikanlage an einem Gebäude beträgt 100 kW. Nach EEG2021 kann Mieterstrom nun aber auch an Mieter in Wohngebieten verkauft werden. Bis zum 31. Dezember 2020 war dies nur in einem einzigen Gebäude möglich. Der neue Nachbarschaftsansatz basiert auf einer unsicheren Rechtsterminologie und wurde von der Rechtsprechung nicht näher erläutert. Natürlich sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die an das öffentliche Netz angeschlossenen Punkte die äußerste Peripherie des Mieterstrommodells bilden.
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